Klarstellung zur öffentlichen Beschaffung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Dezember 2015 mit einem Schreiben an die Beschaffungsstellen die Regeln für die Nachweisführung im Zusammenhang mit der Beschaffung von Holzprodukten aus verantwortlicher Waldwirtschaft klar gestellt.
Es ist nun eindeutig definiert, dass nicht nur zertifiziertes Material beschafft werden muss, sondern dass auch das Unternehmen, welches das Holzprodukt einbaut ein FSC oder PEFC Zertifikat benötigt. Somit ergibt sich für Handwerksunternehmen, die auf öffentlichen Baustellen arbeiten die Notwendigkeit eine Zertifizierung nachzuweisen.
Der Bund folgt damit der grundlegenden Funktionsweise von Produktkettenzertifizierungssystemen, dass die Kette vom Wald bis zum Nachweiserbringer geschlossen zertifiziert ist. In diesem Zusammenhang ist auch das Formblatt 248 überarbeitet worden. Die Anbietenden Unternehmen müssen nun im Rahmen der Abgabe von Angeboten bereits Ihre CoC-Zertifikatsnummer nennen.
Schon ab dem 01.04.2016 werden in beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben von den ausschreibenden Dienststellen nur solche Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die CoC-zertifiziert sind, soweit ein ausreichender Wettbewerb gewährleistet ist.
Ab dem 01.07.2016 werden Aufträge, die die Beschaffung von Holzprodukten zum Inhalt haben, nur noch an Unternehmen vergeben, die eine solche CoC-Zertifizierung vorweisen können.
Bei Fragen zur PEFC oder FSC-Zertifizierung können Sie sich gerne an uns wenden.