Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Die am 24. April 2024 als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedete Europäische Lieferkettenrichtlinie verpflichtet große europäische und ausländische Unternehmen, bestimmte Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzuhalten.

Nachdem die Richtlinie zwei Jahre nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt wird, gilt die CSDDD …

  • … ab April 2027 für Unternehmen, die mindestens 5.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erzielen.
  • … ab April 2028 für Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 900 Millionen Euro erzielen.
  • … ab April 2029 für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen.

Die CSDDD baut inhaltlich auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf. Darüber hinaus werden die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten erweitert. Der Fokus liegt auf den chemikalienbezogenen Pflichten und dem Schutz der biologischen Vielfalt. Hierbei bezieht man sich auf internationale Umweltabkommen. 

Weiterhin werden die Unternehmen verpflichtet, einen Übergangsplan für den Klimaschutz darzustellen und umzusetzen, der das Ziel Klimaneutralität des Pariser Klimaabkommen sowie Zwischenziele im Rahmen des Europäischen Klimagesetzes miteinschließt.

Für kleinere Betriebe in der Lieferkette kann das bedeuten, dass die Sorgfaltspflichten der Kunden an die vorgelagerten Lieferanten weitergegeben werden können. Beispielsweise werden mittels Verhaltenskodizes die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette überprüft.

Weitere Informationen und spezifische Inhalte finden Sie unter: BMUV: Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)