Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
Der Bundestag hat am 05. Februar 2015 die Novelle des EDL-G beschlossen. Der Gesetzesentwurf in den folgenden wichtigen Punkten abgeändert. Alle Unternehmen, die nicht KMU im Sinne der EU-Definition sind, haben nun die folgenden drei Optionen:
1. Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 bis spätestens zum 05.12.2015. Die Audits sind mindestens alle vier Jahre von qualifizierten Experten zu wiederholen.
2. Vollständige Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bis 31. Dezember 2016. In 2015 ist der Beginn der Einführung nachzuweisen.
3. Vollständige Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS bis 31. Dezember 2016. In 2015 ist der Beginn der Einführung nachzuweisen. Folgende Nachweise müssen im Zusammenhang mit der Einführung der Managementsysteme bis ab dem 05.12.2015 bei einer Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgelegt werden:
Zu 2. EnMS nach ISO 50001
1.1. Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung, zu Einführung und Umsetzung eines EnMS nach ISO 50001
1.2.Oder die Beauftragung einer Zertifizierungsstelle
2. Sowie der Nachweis der Durchführung der energetische Bewertung gemäß Normkapitel 4.4.3 a) der ISO 50001. Hier wird voraussichtlich analog zum Verfahren im Zusammenhang mit der SpaEfV eine Testierungsbescheinigung einer Zertifizierungsstelle gefordert.
Zu 3. UMS nach EMAS
1.1. Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung, zu Einführung und Umsetzung eines UMS nach EMAS
1.2. Oder die Beauftragung eines Umweltgutachters / einer Umweltgutachterorganisation
2. Sowie der Nachweis der Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger und -ströme, inkl. der Ermittlung wesentlicher Kenngrößen. Hier wird ebenfalls voraussichtlich eine Testierungsbescheinigung einer Zertifizierungsstelle gefordert.
Es ist geplant, dass der Bundestag am 06. März 2015 das Gesetz verabschieden wird. Änderungen an der jetzigen Fassung werden nicht erwartet. Das Gesetz soll spätestens im April 2015 in Kraft treten. Wir informieren Sie gern schon im Vorfeld detailliert über die zur Verfügung stehenden Optionen und begleiten Sie bei der Einführung eines speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Umwelt- oder Energiemanagementsystems.