Alternatives System nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) (kleiner als 250 Mitarbeiter, Umsatz ≤ 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR) können stattdessen regelmäßig eine Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder ein alternatives System nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung einführen.
Um weiterhin den Spitzenausgleich zu erhalten müssen Unternehmen nachweisen, dass sie in 2013 mit dem Aufbau eines entsprechenden Systems begonnen haben. Die Systemeinführung muss bis 2015 abgeschlossen sein.
Nachfolgend ist die Nachweisführung für alternative Systeme nach dem vertikalenAnsatz dargestellt.
Antragsjahr | bereits eingeführte Elemente |
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2013 |
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2014 |
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ab2015 |
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Das Vorhandensein der entsprechenden Elemente muss jährlich durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestätigt werden.