Alternatives System nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes wird der Spitzenausgleich (die sogenannte Erstattung in Sonderfällen) für produzierende Unternehmen ab 2013 an die Implementierung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystemen nach EMAS gebunden.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) (kleiner als 250 Mitarbeiter, Umsatz ≤ 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR) können stattdessen regelmäßig eine Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder ein alternatives System nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung einführen.
Um weiterhin den Spitzenausgleich zu erhalten müssen Unternehmen nachweisen, dass sie in 2013 mit dem Aufbau eines entsprechenden Systems begonnen haben. Die Systemeinführung muss bis 2015 abgeschlossen sein.
Nachfolgend ist die Nachweisführung für alternative Systeme nach dem vertikalenAnsatz dargestellt.

Antragsjahr bereits eingeführte Elemente
2013
  • Verpflichtung der Geschäftsleitung ein alternatives System einzuführen
  • Ernennung eines Energiebeauftragten
  • Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger
2014
  • Analyse des Energieeinsatzes
ab2015
  • Identifizierung und Bewertung von Einsparpotenzialen
  • Jährliche Rückkopplung zur Geschäftsführung

Das Vorhandensein der entsprechenden Elemente muss jährlich durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestätigt werden.