Anforderungen an Matrixzertifizierungen

In letzter Zeit wurden vermehrt Matrixverfahren von der DAkkS überprüft und für unzulässig erklärt, was teilweise sogar mit dem Entzug der Akkreditierung geahndet wurde.

Wesentliche Merkmale einer unzulässigen Konstruktion einer Matrixzertifizierung sind:

  • „künstliche Organisation“ als Zentrale
  • keine Durchgriffsmöglichkeiten der obersten Leitung (Verantwortung delegieren, Ressourcen bereitstellen, Personal einstellen etc.)
  • unterschiedliche Geltungsbereiche bei Zentrale und Standorten; Zentrale hat einen anderen Gesellschaftszweck als die beteiligten Unternehmen
  • Dienstleistungen der beteiligten Unternehmen werden nicht über die Zentrale, sondern völlig selbstständig an eigene Kunden erbracht
  • Unterzertifikate, die ohne Bezug zum Hauptzertifikat ausgestellt sind

Eine Multi-Standort-Organisation ist hingegen für eine Matrixzertifizierung geeignet, wenn folgenden Bedingungen gegeben sind:

  • Die Organisation muss ein einziges Managementsystem haben.
  • Die Organisation muss ihre Zentrale angeben. Die Zentrale ist Teil der Organisation und darf nicht an eine externe Organisation ausgegliedert sein.
  • Die Zentrale muss die organisatorische Befugnis haben, das einzige Managementsystem festzulegen, einzuführen und aufrecht zu halten.
  • Das einzige Managementsystem der Organisation muss einer zentralen Managementbewertung unterliegen.
  • Alle Standorte müssen dem internen Auditprogramm der Organisation unterliegen.
  • Die Zentrale hat sicherzustellen, dass Daten von allen Standorten erhoben und analysiert werden, und muss nachweisen können, dass sie in dieser Hinsicht die Befugnis und Fähigkeit zur Einleitung organisatorischer Änderungen u. a. in Bezug auf Folgendes hat:
    • Systemdokumentation und Systemveränderungen,
    • Managementbewertung,
    • Beschwerden,
    • Bewertung von Korrekturmaßnahmen,
    • Planung interner Audits und Bewertung der Ergebnisse und
    • gesetzliche und behördliche Anforderungen die anwendbaren Normen betreffend

Hinweis: Die Zentrale ist diejenige Stelle, von der aus die betriebliche Kontrolle und Befugnisse der obersten Leitung der Organisation auf jeden Standort ausgeübt werden. Es ist nicht notwendig, dass sich die Zentrale an einem Standort befindet. 

Quellen:

  • IAF MD:2018, Verbindliches IAF-Dokument für die Auditierung und Zertifizierung von Managementsystemen in Organisationen mit mehreren Standorten (Deutsche Übersetzung)
  • DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle AMTLICHE MITTEILUNG zur Unzulässigkeit von „Matrixzertifizierungen“ vom 10.05.2019