Audits in Zeiten von Coronavirus SARS-CoV-2
Remote Audits stellen eine gute Möglichkeit dar, den Auditverpflichtungen in besonderen Zeiten, wie in der aktuellen Coronaviruis Pandemie, nachzukommen. Entsprechend Kapitel 5.5.3 der DIN EN ISO 19001 können „Audits vor Ort, aus der Ferne oder in einer Kombination aus beidem durchgeführt werden. Der Einsatz dieser Methoden sollte angemessen ausgewogen sein, unter anderem auf Grundlage der Berücksichtigung der damit verbundenen Risiken und Chancen.“
Das „verbindliche Dokument zur Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Audit-/Begutachtungszwecke“ wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) veröffentlicht. Hier heißt es etwa: „Derartige computergestützte Auditverfahren („CAAT = Computer Assisted Auditing Techniques“) können beispielsweise folgendes beinhalten:
- Durchführung von Telefonkonferenzen;
- Sitzung im Internet; z.B: mittels kostenloser Tools wie Microsoft Skype oder Teams
- Interaktive webbasierte Kommunikation; z.B: Microsoft Teams
- elektronischer Fernzugriff auf die Dokumentation des Managementsystems und/oder auf die Managementsystemprozesse.
Quellen:
- DIN EN ISO 19001 Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen
- DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle Verbindliches Dokument zur Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Audit / Begutachtungstwecke vom 27.08.2019