Gebühren für amtliche Regelkontrollen in der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung in NRW
Seit dem 14. Mai 2016 erheben die zuständigen Kreisordnungsbehörden und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz für amtliche Regelkontrollen in der Lebensmittel-und Futtermittelüberwachung Überwachungsgebühren. Gebührenpflichtig sind die amtlichen Kontrollen. Gebührenfrei sind weiterhin z.B. Probennahmen, Beratung in Krisenfällen und Beratungsgespräche. Eine Kontrolle vor Ort unter 60 Minuten wird dann 57,00 € + 20 € Wegstrecke […]