Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum 16.07.2021 trat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten in Kraft (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Unternehmen müssen für die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette, abgestuft nach Einflussmöglichkeiten, sorgen. Geltungsbereich Das Gesetz gilt ab dem 01.01.2023 für Unternehmen, die mehr als 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigten. Ab dem 01.01.2024 wird diese […]