EEG-Novelle verabschiedet
Nachdem der Bundestag die EEG-Novelle bereits am 27. Juni 2014 beschlossen hat, stimmte nun auch der Bundesrat dem vorgelegten Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien zu. Es bedarf nun noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündungim Bundesgesetzblatt.
Durch das EEG wird die klimafreundliche Erzeugung von Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas mit Milliarden-Summen gefördert. Ziel ist es den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und den Atomausstieg bis 2022 zu unterstützen.
Wichtige Änderung im Zusammenhang mit der Einführung von Energiemanagementsystemen:
Ab dem Antragsjahr 2015 müssen nun alle Unternehmen, das einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung stellen, ein System zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben. Unternehmen mit einem Verbrauch von unter 5GWh können diese Anforderung durch den Betrieb eines alternativen Systems nach SpaEfV nachweisen. Für Unternehmen die bisher kein Effizienzsystem nachweisen können, gibt es eine Übergangsregelung in 2015. Es ist erforderlich, dass ein Zertifizierer vor dem 01.10.2014 bestätigt, dass der Betrieb oder die Zertifizierung bzw. Testierung des Systems bis zum 30.09.2014 aus zeitlichen gründen nicht möglich war.
Ein Muster für ein solches Bestätigungsschreiben finden sie hier.
Diese Kurzinformation fasst relevante Änderungen des EEG zusammen. Schwerpunkte sind die geänderten Voraussetzungen für Unterehmen bei der Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung sowie das Anfallen der EEG-Umlage im Zusammenhang mit der Eigenerzeugung von Strom.