Energieaudits oder UMS/EnMS werden für große Unternehmen Pflicht!
Mit dem am 05.11. beschlossenen Gesetzesentwurf werden die Anforderungen der EU-Effizienzrichtlinie 2012/27/EU in deutsches Recht überführt. Der Entwurf sieht vor, dass alle Unternehmen, die nicht KMU im Sinne der EU-Definition sind, bis spätestens zum 05.12.2015 ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchführen. Die Audits sind mindestens alle vier Jahre von qualifizierten Experten zu wiederholen.
Ausgenommen von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits sind Unternehmen, die bereits ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder eine Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 implementiert haben. Unternehmen des produzierenden Gewerbes betreiben die genannten Managementsysteme unter Umständen bereits, um die besondere Ausgleichsregelung des EEG oder den sogenannten Spitzenausgleich gemäß Energie- und Stromsteuergesetz in Anspruch nehmen zu können. Die nun beschlossene Verpflichtung gilt jedoch auch für nicht produzierende Unternehmen wie zum Beispiel Dienstleister, Banken, Versicherungen, private Bildungseinrichtungen, private Krankenhäuser, die Tourismusbranche etc.
Das Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Somit ergibt sich nur noch ein kurzer Zeitraum für Unternehmen, um die Anforderungen zu erfüllen. Wir informieren Sie gern schon im Vorfeld detailliert über die zur Verfügung stehenden Optionen und begleiten Sie bei der Einführung eines speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Umwelt- oder Energiemanagementsystems.
Link zum Gesetzesentwurf