EU Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt am 30.12.2025 (bzw. 30.06.2026 für KMU) in Kraft und stellt neue Anforderungen an Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU vermarkten. Betroffen sind die Rohstoffe Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk und Rindererzeugnisse. Unternehmen müssen nachweisen, dass diese Produkte legal und entwaldungsfrei hergestellt wurden.
Um Sie bei der erfolgreichen Umsetzung der EUDR zu unterstützen, bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Analyse Ihrer EUDR-Verpflichtungen:
- Prüfung, ob Ihre Produkte von der Verordnung betroffen sind.
- Unterstützung bei der Identifikation der relevanten HS-Codes.
- Bestimmung Ihrer Rolle (Marktteilnehmer, Händler) und der damit verbundenen Pflichten.
Aufbau eines EUDR-Compliance-Systems:
- Unterstützung bei der Sammlung und Dokumentation der erforderlichen Informationen, wie Geodaten, Erzeugerländer, Lieferanten- und Kundenangaben.
- Beratung zur Implementierung einer Risikobewertung, einschließlich der Analyse von
Lieferkettenrisiken und der Berücksichtigung von Länderrisiken.
Risikominderungsmaßnahmen:
- Entwicklung von Verfahren zur Risikominimierung
- Beratung bei der Entscheidung, ob Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen.
Erstellung und Übermittlung der Sorgfaltserklärung (SE):
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Übermittlung der Sorgfaltserklärung im EU
Informationssystem. - Schulung zur Sicherstellung der Einhaltung von EUDR-Vorgaben.
Fortlaufende Unterstützung und Beratung:
- laufende Updates zu gesetzlichen Änderungen und technischen Anforderungen.
- Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung und Dokumentation.
Mit unserer langjährigen Expertise in den Bereichen Nachhaltigkeit und Wertschöpfungsketten relevanter Erzeugnisse helfen wir Ihnen, die Anforderungen der EUDR effizient umzusetzen.
Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der EUDR zu entwickeln.
