Gefahrgutbeauftragter
Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser- (See- und Binnenschiff) und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind.
Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Funktion des „externen Gefahrgutbeauftragten“ im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Als externe Gefahrgutbeauftrageübernehmen wir folgende Aufgaben:
- Beratung des Unternehmens über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften gemäß Anlage 1 derGefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)
- Führung von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit
- Erstellung des Jahresberichts
- Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
- Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen