Verpackungsgesetz – erweiterte Registrierungspflicht

Zum 01.07.2022 tritt die erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten in Kraft und betrifft somit nahezu alle produzierenden Unternehmen. In der Vergangenheit betraf dies nur Unternehmen, die systembeteiligungspflichte Verpackungen befüllen.  

Alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen müssen sich nun mit Angaben zu den einzelnen Verpackungsarten und den jeweiligen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren.  

Unter folgendem Link finden Sie ein Informationsschreiben mit weiteren Informationen.

LINK ZUM ANHANG